Elterngeldberatung

WIR HOLEN IHNEN WAS IHNEN ZUSTEHT!

Liebe Eltern, 

Sie haben Fragen zur Elternzeit? 

Sehen Sie sich unseren Fragenkatalog an. 

Können Sie hier nicht alle Fragen guten Gewissens beantworten, bitten wir Sie unseren Kooperationspartner http://www.asr.de/ Herrn Andreas Astner zu kontaktieren oder gleich mit unserer Elterngeldberatung das Beratungspaket für die Elternzeit mit zu buchen. 


1. Bin ich an meinen Elternzeitantrag gebunden oder kann ich die Zeiten nachträglich ändern?

2. Wann muss ich meine Elternzeit spätestens beantragt haben?

3. Kann der Arbeitgeber bei der Elternzeitgestaltung mitreden?

4. Muss ich die Elternzeit meines ersten Kindes vorzeitig beenden, wenn ich ein zweites Kind bekomme?

5. Wie lange kann ich Elternzeit nehmen?

6. Welche Fristen muss ich bei der Elternzeit vor und welche nach dem dritten Lebensjahr beachten?

7. Kann der Arbeitgeber mir die Rückkehr in meinen Arbeitsplatz nach der Elternzeit verweigern?

8. Muss ich zum Neustart nach der Elternzeit einen neuen Arbeitsvertrag akzeptieren?

9. Habe ich Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit?

10. Kann ich bestimmte Arbeitszeiten vom Arbeitgeber verlangen?

11. Wann muss ich meine Teilzeittätigkeit beantragen?

12. Kann ich meine beantragte Teilzeittätigkeit nachträglich ändern?

13. Wann kann der Arbeitgeber eine Teilzeittätigkeit ablehnen?

14. Muss ich einen neuen Arbeitsvertrag akzeptieren, wenn ich in Elternteilzeit arbeiten will?

15. Kann der Arbeitgeber einer Teilzeittätigkeit nach der Elternzeit widersprechen?

16. Was passiert mit meinem Urlaubsanspruch in der Elternzeit?